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02. Mai 2017 | Familie

RFJ kann Frauenvolksbegehren nicht unterstützen

Viele der Forderungen absurd und helfen Frauen kein bisschen

Mit der Initiative „Frauenvolksbegehren 2.0“ startet 20 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren eine Neuauflage. Der RFJ kann bei den Forderungen des Volksbegehrens nicht mit. „Schade“ kommentiert der geschäftsführende Bundesvorsitzende des RFJ, Maximilian Krauss, das Frauenvolksbegehren. „Frauenrechte sind erkämpfenswert und Ungerechtigkeiten zu beseitigen – aber das, was hier begehrt werden soll, ist teilweise skurril“, so Krauss.

Gleicher Lohn für gleiche Leistung – Schluss mit Genderwahn

Absolut unterstützenswert findet Krauss jene Punkte, welche die Ungerechtigkeiten in der Entlohnung von Frauen ansprechen. „Da wären wir ungeteilt dafür“, signalisiert Krauss seine Unterstützung. Nichts anfangen kann der RFJ-Bundesobmann allerdings mit genderwahn-motivierten Forderungen für die Schulen oder einer 50:50 Quote für die Politik. „Diese Forderungen sind absolut unnötig und bringen keiner einzigen Frau auch nur irgendeinen Vorteil“, begründet Krauss seine Ablehnung.

Wahre Probleme der Frauen werden nicht gelöst

Krauss bedauert, dass auf viel aktuellere Probleme, die Frauen tatsächlich betreffen, in dem Frauenvolksbegehren nicht eingegangen wird. „Die Sicherheit, sich alleine auf einer Straße bewegen zu können, der Respekt im öffentlichen Raum nicht als ungläubiges Sexualobjekt behandelt zu werden, oder die Aufforderung, sich in Anpassung an Muslima ein Kopftuch aufsetzen zu sollen – das sind tatsächliche Probleme, mit denen unsere Frauen heute zu kämpfen haben und die auch durch dieses Volksbegehren keineswegs gelöst werden“, so Krauss abschließend.

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