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23. Februar 2017 | Bildung

Uneinigkeit innerhalb der SPÖ bezüglich der Verschleierung von muslimischen Kindern

Maximilian Krauss erkennt in der Verhüllung Integrationsverweigerung

Wie man mit muslimischen Kindern, welche schon im Kindergarten oder in der Schule Kopftücher tragen, umgehen soll, spaltet das politische Spektrum des Landes, und auch die Sozialdemokraten. Während Patrick Wolf, Schulinspektor, es absolut in Ordnung findet, wenn Kinder in Kopftuch oder Hijab gehüllt und ins Klassenzimmer gesetzt werden, findet diese Entwicklung bei Anja Hagenauer (Salzburger Bürgermeister-Stellvertreterin) Kritik. Selbst die Islamische Glaubensgemeinschaft hält in einer Stellungnahme fest, dass islamische Kopfbedeckungen für nicht-geschlechtsreife Mädchen im Koran kein Thema und nicht vorgesehen seien. (Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass im Koran selbst gar keine Form der Kopf- oder Gesichtsverschleierung verlangt wird, sondern diese Praxis auf den patriarchalen Strukturen des islamischen Familienbildes und der religiösen Vorstellungswelt vieler Muslime beruht.)

Verhüllung bedeutet Integrationsverweigerung

Generell ist das Kopftuch in unseren Breiten, ebenso wie Niqab und Burka, als Symbol eines politischen Islam zu werten, deren Vertreter sich der Integration hierzulande oft komplett verweigern. Wenn nun schon von den Jüngsten in der Gesellschaft eine Verhüllung - in welcher Form auch immer - verlangt wird, ist das ein eindeutiges Signal in Richtung Integrationsverweigerung, ist sich der Bildungs- und Jugendsprecher Wiener FPÖ Maximilian Krauss, sicher. „Wie unter solchen Umständen gelungene Integration passieren soll, ist mir schleierhaft“, sagt Krauss.

Darüber hinaus würde sich Krauss eine Stellungnahme des Bildungsstadtrates Jürgen Czernohorszky, wie man im Wiener Bildungsressort zu kopftuchtragenden Kindern steht, wünschen. „Dass Lehrerinnen, die ein solches an öffentlichen Schulen nicht abnehmen, aus der Regierungsvereinbarung ausgenommen wurden, lässt Schlimmes vermuten“, hält Krauss fest. Zu guter Letzt stellt der Freiheitliche klar, dass das Neutralitätsgebot nur das „Tragen religiöser Symbole“ regelt, und demnach das Kreuz an der Wand des Klassenzimmers unberührt von dessen Vorgaben bleibt.

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